Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Florian Hirsch – Event- und DJ-Service
Sand: November 2025
(Diese Fassung ersetzt alle vorherigen Versionen.)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Florian Hirsch – Event- und DJ-Service (nachfolgend „Anbieter“) und dem jeweiligen Kunden über die Erbringung von Dienstleistungen aus dem Leistungsportfolio des Anbieters.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

 

2. Leistungen

Der Anbieter bietet insbesondere folgende Leistungen an:

  • DJ-Dienstleistungen für Veranstaltungen aller Art (z. B. Hochzeiten, Firmenfeiern, Geburtstage, usw.),
  • Vermietung und Betreuung von Veranstaltungstechnik (Ton-, Licht-, Medien- und Bühnentechnik),
  • Beratung zur Planung und Durchführung von Veranstaltungen,
  • Vermittlung weiterer Dienstleister im Veranstaltungsbereich.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag bzw. dem schriftlich bestätigten Angebot.

Der Anbieter ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungen sachkundiger Dritter zu bedienen.

 

3. Angaben des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, eine vollständige, ladungsfähige Anschrift anzugeben und diese auf Nachfrage durch Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments zu verifizieren.

 

4. Vertragsschluss und Anzahlung

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das vom Anbieter übermittelte Angebot innerhalb der angegebenen Gültigkeitsdauer schriftlich (per E-Mail oder Brief) annimmt und die im Angebot ausgewiesene Anzahlung in Höhe von 20 % des Angebotspreises auf dem angegebenen Konto des Anbieters eingegangen ist. Bei der Überweisung ist die Angebotsnummer anzugeben.

Solange nicht beide Voraussetzungen (schriftliche Annahmeerklärung und Zahlungseingang) erfüllt sind, gilt der Termin als nicht gebucht und kann vom Anbieter anderweitig vergeben werden. Das gilt auch, wenn die Angebotsfrist noch nicht abgelaufen ist. Im Falle einer anderweitigen Vergabe wird der Kunde vom Anbieter unverzüglich informiert.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Gemäß der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben. Alle angegebenen Beträge verstehen sich als Endbeträge.

Nachträgliche oder zusätzliche Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu begleichen. Die Zahlung gilt erst mit Geldeingang auf dem Konto des Anbieters als erfolgt.

Bankverbindung:
Florian Hirsch
Banking Circle S.A. – German Branch
IBAN: DE34 2022 0800 0056 4322 18
BIC: SXPYDEHHXXX

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) berechnet. Zusätzlich kann der Anbieter folgende Mahngebühren erheben:

1. Mahnung 5,00 €

2. Mahnung 10,00 €

Darüberhinausgehende nachweisbare Kosten (z. B. Porto, Zustellung, Materialkosten) können gesondert berechnet werden.

Bleibt die Zahlung trotz zweiter Mahnung aus, behält sich der Anbieter vor, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Die hierdurch entstehenden zusätzlichen Kosten (z. B. Gerichts- oder Anwaltsgebühren) trägt der Kunde.

Bei Technikverleih ist der Rechnungsbetrag vor Leistungsbeginn vollständig zu zahlen. Zudem ist eine Kaution in bar oder per Überweisung zu hinterlegen, deren Höhe im Angebot angegeben wird. Bei vollständiger Rückgabe des Equipments in ordnungsgemäßem und unbeschadetem Zustand, wird die Kaution in voller Höhe zurückerstattet.

 

6. Rücktritt und Widerruf

Rücktritt des Auftraggebers

Ein Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden
ist unter folgenden Bedingungen möglich:

    • Bis 3 Monate vor der Veranstaltung wird keine Stornogebühr berechnet. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
    • Bis 1 Monat vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 30%  der Gesamtkosten (ohne Fahrtkosten) berechnet.
    • Bis 1 Woche vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 70% der Gesamtkosten (ohne Fahrtkosten) berechnet.
    • Bei einem Rücktritt des Auftraggebers kürzer als eine Woche vor der Veranstaltung wird eine Stornogebühr in Höhe von 100% der Gesamtkosten (ohne Fahrtkosten) berechnet.

Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Anbieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

Sollte durch die Stornierung ein Ersatzauftrag für denselben oder einen anderen Termin zustande kommen, kann die Stornogebühr ganz oder teilweise angerechnet werden.

Bereits entstandene nachweisbare Kosten (z.B. Miet-, Transport- oder Vorbereitungskosten) sind in jedem Fall zu erstatten.

Widerrufsrecht

a. Kein Widerrufsrecht bei DJ-Buchungen (Freizeitveranstaltungen)

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitveranstaltungen, wenn der Vertrag für einen konkreten Termin oder Zeitraum geschlossen wurde. Die Buchung von DJ-Leistungen ist daher verbindlich und nicht widerrufbar.

b. Widerrufsrecht bei anderen Verträgen (z.B. Technikverleih)

Für Verträge, die nicht unter a) fallen, gilt das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen widerrufen.

Der Widerruf ist zu richten an:
Florian Hirsch – Event- und DJ-Service
Remlingstraße 3, 67346 Speyer
E-Mail: kontakt@hirsch-eventdj.de

Ein Musterwiderrufsformular befindet sich am Ende dieser AGB.

c. Vorzeitiger Leistungsbeginn während der Widerrufsfrist

Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnt. Dem Kunden ist bekannt, dass sein Widerrufsrecht mit Beginn der Leistungserbringung erlischt (§ 356 Abs. 4 BGB).

Rücktritt des Anbieters

Der Anbieter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, z. B. bei höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder unvorhersehbaren technischen Problemen, die eine Leistungserbringung unmöglich machen.

In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert. Der Anbieter bemüht sich, gleichwertigen Ersatz zu stellen. Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet.

Ein weitergehender Schadensersatzanspruch besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters.

 

7. Besondere Bedingungen in Bezug auf die gebuchte Technik

Allgemeiner Umgang

Der Kunde verpflichtet sich, die gemietete oder bereitgestellte Technik sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden. Für Schäden und Verluste am Equipment, die während des Buchungszeitraums durch den Kunden, seine Gäste, Helfer oder andere Dienstleister verursacht werden, haftet der Kunde. Vorschäden werden bei Übergabe schriftlich dokumentiert. Der Kunde überprüft die Vollständigkeit dieses Protokolls.

Die Weitergabe der Technik an Dritte oder die Einbindung in Verträge des Kunden mit Dritten (z. B. Untervermietung, Eventpakete, Technikpauschalen) ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters zulässig.

 

Aufbau und Betrieb

Der Kunde stellt sicher, dass die Veranstaltungsstätte die technischen Voraussetzungen für den Aufbau und Betrieb des Equipments erfüllt. Es müssen ausreichend Platz, ein ebener Untergrund und eine geeignete Stromversorgung mit netzgebundenen, ggf. unabhängigen 230V Schuko-Steckdosen vorhanden sein.

Das Equipment ist, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, nicht gegen Feuchtigkeit geschützt und darf nur in trockenen Umgebungen betrieben oder gelagert werden. Bei Nutzung einer Nebelmaschine ist sicherzustellen, dass deren Einsatz in der Location zulässig ist und ggf. Brandmeldeanlagen abgeschaltet werden.

Kann die Leistung nicht oder nur teilweise erbracht werden, weil der Kunde in einem oder mehreren dieser Punkte seiner Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

 

Lieferung, Aufbau und Rückgabe

Die Technik wird in der Regel vom Anbieter unmittelbar vor der Veranstaltung geliefert, aufgebaut und nach der Veranstaltung wieder abgebaut und abgeholt. Abweichende Zeiten sind nach Absprache möglich, können aber mit höheren Kosten verbunden sein.

Der Kunde sorgt dafür, dass der Anbieter zu den vereinbarten Zeiten Zugang zur Location hat und eine geeignete Parkmöglichkeit am Veranstaltungsort vorhanden ist. Bei größeren Entfernungen zwischen Parkplatz und Aufbauort oder bei nicht ebenerdigen Räumlichkeiten ohne Aufzug ist vom Kunden ein Aufbauhelfer bereitzustellen.

Wird der Aufbau durch fehlenden Zugang oder andere Umstände verhindert, gilt die Leistung als abgebrochen und der volle Betrag wird fällig.

Bei verspäteter Rückgabe der Technik oder bei verspäteter Abholung aufgrund fehlenden Zugangs wird pro angefangenen Tag der volle Mietpreis berechnet.
Wird eine zusätzliche Anfahrt erforderlich, kann diese gesondert berechnet werden.

Der Kunde ist verpflichtet, das Equipment bei Selbstabholung vollständig, funktionstüchtig und gereinigt bis zum Ende der Mietzeit zurückzugeben.

Die Mietdauer kann kurzfristig mit schriftlichem Einverständnis des Anbieters verlängert werden. Der Mietpreis erhöht sich entsprechend.

 

Kombinationen mit Fremder Technik

Wird für einen DJ-Auftritt nicht die Tonanlage des Anbieters verwendet, so hat der Kunde sicherzustellen, dass die Tonanlage mit dem Mischpult des Anbieters kompatibel ist. Das gilt insbesondere für die Signalverbindungen. Kann die Leistung aufgrund nicht kompatibler Technik des Kunden oder eines durch den Kunden beauftragten Dienstleisters nicht erbracht werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters bestehen.

 

Technische Änderung / Ersatzgeräte

Der Anbieter behält sich vor, im Angebot genannte Geräte durch gleichwertige oder höherwertige Technik zu ersetzen, sofern dies für die Vertragserfüllung erforderlich oder zweckmäßig ist. Dabei wird sichergestellt, dass der Leistungsumfang und die technische Qualität mindestens erhalten bleiben oder verbessert werden. Ein Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Geräte- oder Markenmodelle besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

 

8. Haftung

Für Personen- oder Sachschäden während der Veranstaltung haftet der Kunde, soweit der Schaden nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich durch den Anbieter verursacht wurde.

Kann die Veranstaltung aufgrund von behördlichen Anordnungen, Lärmbeschwerden, Sicherheitsbedenken, Ausschreitungen oder anderer vom Kunden zu vertretender Umstände nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, bleibt der Vergütungsanspruch des Anbieters in voller Höhe bestehen.

Bei höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Unfall) wird der Anbieter von seiner Leistungspflicht befreit. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet, weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

9. Weitere Vereinbarungen

Parkplatz

Für Auf- und Abbau ist eine Parkmöglichkeit am Veranstaltungsort bereitzustellen. Während des Auftritts ist ein nahegelegener Parkplatz zu stellen.

 

Arbeitsplatz

Der Kunde ist dafür verantwortlich sicherzustellen, dass dem Anbieter ausreichend Platz für sein Equipment zur Verfügung steht.

Ein vom Kunden gestellter Tisch muss eine ergonomische Arbeitshöhe für die Arbeit im Stehen besitzen. Der Arbeitsplatz ist vor Sonneneinstrahlung, Regen und sonstigen Fremdkörpern zu schützen.

Muss die Veranstaltung aus einem dieser Gründe abgebrochen werden, bleibt der volle Betrag fällig.

 

Verpflegung

Bei längeren Einsätzen stellt der Kunde dem Anbieter alkoholfreie Getränke und angemessene Verpflegung zur Verfügung.

 

GEMA

Alle anfallenden GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter und führt sie direkt an die GEMA ab. Bei reinen Privatveranstaltungen entfällt die Gebühr.

Foto- und Videoaufnahmen

Der Kunde darf Foto- und Videoaufnahmen des Anbieters während der Veranstaltung anfertigen und veröffentlichen.

Der Anbieter darf im Rahmen eines Auftrags eigene Aufnahmen zu Dokumentations- oder Werbezwecken anfertigen und diese veröffentlichen, sofern der Kunde hierzu schriftlich eingewilligt hat. Der Kunde verpflichtet sich, seine Gäste und Dienstleister über solche Aufnahmen zu informieren.

 

10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung, Durchführung und Abrechnung des Auftrags verwendet. Rechnungsunterlagen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt. Kontaktdaten können zur Zuordnung künftiger Anfragen und zur Bewerbung ähnlicher Angebote gespeichert werden. Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit widersprechen.

Der Anbieter kann, sofern der Kunde eingewilligt hat, Foto- und Videoaufnahmen zur Veröffentlichung anfertigen. Einzelpersonen können verlangen, bei der Veröffentlichung unkenntlich gemacht zu werden. Nach Abschluss der Verarbeitung werden Rohdaten gelöscht.

Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner gespeicherten personenbezogenen Daten.

 

11. Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen zu dieser AGB oder einem Vertrag bedürfen der Schriftform.

 

12. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

 

13. Musterwiderrufsformular

(Nur für Verträge mit Widerrufsrecht, z.B. Technikverleih)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

Florian Hirsch – Event- und DJ-Service
Remlingstraße 3
67346 Speyer
E-Mail: kontakt@hirsch-eventdj.de


Widerrufsformular

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über folgende Dienstleistung:

Gebucht am: ______________
Name: ____________________
Adresse: __________________
Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________
Datum: _______________